Ihr Fachanwalt

 

Qualifikation: Fachanwalt

Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Diese müssen auf dem Fachgebiet des Verwaltungsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die theoretischen Kenntnisse zur Erlangung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfassen muss, vermittelt. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen nachzuweisen.

Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind gem. § 8 der Fachanwaltsordnung nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen: allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung. Darüber hinaus sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muß: öffentliches Baurecht, Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht), öffentliches Dienstrecht.

Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbständige Bearbeitung einer festgelegten Anzahl von Fällen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gegenüber der Anwaltskammer zu erbringen.

Diese strengen Anforderungen enden jedoch nicht mit Erhalt der Bezeichnung. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen.

Unter https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/ finden Sie weiterführende Informationen zum Fachanwaltstitel sowie zur Fachanwaltsausbildung.

Zur Person

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mark-Tobias Matthies


Vita

  1.     geboren in Hannover

  2.     Studium in Hannover

  3.     Referendariat beim OLG Celle

  4.     Rechtsanwalt seit 2006

  5.     Von 2006 bis 2011 in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Dr. Lippmann, Ritter & Coll. in Laatzen

  6.     seit 2011 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Jana Staudte, Rechtsanwalt Jörg Weisthoff

                und Steuerberaterin Margitta Herrmann

  1.     Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2011


  1.     zugleich zugelassen und bundesweit im Beamtenrecht tätig als Syndikusrechtsanwalt beim

             Arbeitgeberverband für Telekommunikation und IT e.V. (agv:comunity)


Mitgliedschaften:

  1.     Deutscher Anwaltverein (DAV)

  2.     Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Regionalgruppe Niedersachsen/Bremen (ARGE Verwaltungsrecht)